gesplittete Abwassergebühren

Die Abwässer der Haushalte werden in öffentlichen Kanalisationen gesammelt und in kommunalen Kläranlagen gereinigt. Zur Deckung der Kosten der öffentlichen Abwasserbeseitigung ist die Erhebung entsprechender Abwassergebühren notwendig. Unter dem Gesichtspunkt der „Gebührengerechtigkeit“ soll eine Aufteilung der Entsorgungskosten nach dem Verursacherprinzip, entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten und Mengen, erfolgen. Durch die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr verändert sich das Gesamtgebührenaufkommen einer Kommune nicht. Es wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.



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