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Generalentwässerungsplanung

Die Sammlung und Beseitigung von Abwasser gehört zu den hoheitlichen Aufgaben jeder Kommune. Der Nachweis einer geordneten, den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Abwasserableitung wird in der Regel durch einen Generalentwässerungsplan, der heute mehr denn je den Gewässerschutz, den Grundwasserhaushalt und den Hochwasserschutz mit einbezieht, erbracht. So kann ein Generalentwässerungsplan (GEP) als übergeordneter Rahmenplan für größere Einzugsgebiete von Gemeinden oder Zweckverbänden ausgelegt werden. Einzelne Arbeitsvorgänge, angefangen von der tachymetrischen Vermessung des gesamten Kanal- und Wasserleitungsnetzes und der Aufbau des Kanalkatasters mit der Anlage einer Kanaldatenbank sind hierfür notwendig. Durch Rechen- und Simulationsmethoden wird dann der GEP komplettiert und wird somit als langfristig angelegte Planungsgrundlage für wirtschaftlich optimierte Sanierungen oder den Ausbau des unterirdischen Be- und Entwässerungssystems herangezogen.
...dient als übergeordneter Rahmenplan für wirtschaftlich optimierte Sanierungskonzepte.


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